Klasse A
Krafträder (nicht leistungsbeschränkt)
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Krafträder
Hubraum über 50 ccm oder
Geschwindigkeit über 45 km/h
(auch mit Beiwagen)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung
Theorie
Grundstoffunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.
Praxis
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Übungsstunden nach Bedarf – keine Anzahl vorgeschrieben
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Bei Vorbesitz der Klasse A2 (mind. 2 Jahre)
Theorie
Nicht vorgeschrieben
Praxis
Sonderfahrten nicht vorgeschrieben!
Übungsstunden nach Bedarf – keine Anzahl vorgeschrieben
Prüfung
Nur verkürzte praktische Prüfung erforderlich