Klasse A

Krafträder (nicht leistungsbeschränkt)
eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Krafträder

Hubraum über 50 ccm oder
Geschwindigkeit über 45 km/h

(auch mit Beiwagen)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

Hubraum über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung

Theorie

Grundstoffunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 4 x 90 Min.

Praxis

Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.

Übungsstunden nach Bedarf – keine Anzahl vorgeschrieben

Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung erforderlich

 

Bei Vorbesitz der Klasse A2 (mind. 2 Jahre)

Theorie

Nicht vorgeschrieben

Praxis

Sonderfahrten nicht vorgeschrieben!

Übungsstunden nach Bedarf – keine Anzahl vorgeschrieben

Prüfung

Nur verkürzte praktische Prüfung erforderlich

Fahrschule Paul

Neumarkt 15, 36251 Bad Hersfeld