Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
eingeschlossene Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Krafträder
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Krafträder
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren)
Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren)
einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz
Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:
Theorie
Grundstoffunterricht 12 x 90 Min.
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.
Praxis
Übungsstunden nach Bedarf – keine Anzahl vorgeschrieben
Prüfung
Theoretische und praktische Prüfung erforderlich