Klasse L

Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke

Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und max. 2 Anhängern (dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h)

selbstfahrende Arbeitsmaschinenselbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h

Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter: 16 Jahre

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung:

Theorie

Grundstoffunterricht 12 x 90 Min. (6 x 90 Min. bei Vorbesitz)
Klassenspezifisch 2 x 90 Min.

Praxis

Keine

Prüfung

Nur theoretische Prüfung erforderlich

Fahrschule Paul

Neumarkt 15, 36251 Bad Hersfeld